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der LastenausgleicH

Der sogenannte „Lastenausgleich“ war nach dem Zweiten Weltkrieg eine einmalige Vermögensabgabe, mit der vor allem Immobilienbesitzer und Unternehmer zwangsweise einen Teil ihres Vermögens abgeben mussten, um Kriegsfolgen auszugleichen und Flüchtlinge zu integrieren. Er wurde 1952 beschlossen und lief bis in die 1970er Jahre. Damals gab es eine totale Zerstörung der Wirtschaft, Millionen Vertriebene und keine Sozialsysteme – eine Ausnahmesituation.

Heute fordern vor allem linke Politiker und Aktivisten (SPD, Grüne, Die Linke, aber auch Teile der Gewerkschaften und NGOs) einen „neuen Lastenausgleich“ oder zumindest eine einmalige Vermögensabgabe. Begründet wird das mit Corona-Folgen, Energiekrise, Inflation, Klimawandel und jetzt vor allem mit den Kosten der Migration und des Ukraine-Kriegs. Die Idee: Wer Vermögen hat (Immobilien, Aktien, Betriebsvermögen), soll noch einmal „solidarisch“ zur Kasse gebeten werden.

Das muss mit aller Entschiedenheit verhindert werden – und zwar aus folgenden Gründen:

1. Es gibt keinen vergleichbaren Katastrophenfall mehr

1945–1952 lag Deutschland in Trümmern. Heute haben wir das höchste Sozialbudget aller Zeiten (über 1,2 Billionen Euro pro Jahr), einen funktionierenden Arbeitsmarkt und einen Staat, der bereits jetzt fast 50 % des BIP umverteilt. Die aktuelle Belastung ist hausgemacht: energiepolitische Fehlentscheidungen, unkontrollierte Zuwanderung in die Sozialsysteme und milliardenschwere Auslandshilfen. Dafür darf nicht der sparsame Mittelstand oder der Unternehmer bestraft werden.

2. Doppelte Bestrafung bereits erfolgt

Wer heute noch nennenswertes Vermögen hat, hat bereits extrem hohe Steuern und Abgaben gezahlt: Einkommensteuer bis 45 %, Erbschaftsteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Mehrwertsteuer, Solidaritätszuschlag (der ja angeblich nur für den Aufbau Ost war), jetzt CO₂-Steuer, Plastiksteuer usw. Viele Immobilienbesitzer haben zudem durch die aktuelle Zinswende massive Wertverluste erlitten. Ein weiterer Zugriff wäre reine Enteignung.

3. Vertrauensbruch in den Rechtsstaat

Vermögen aufzubauen dauert Jahrzehnte, oft über Generationen. Wer sein Leben lang gespart, investiert und Risiken getragen hat, muss sich darauf verlassen können, dass der Staat nicht nachträglich die Regeln ändert. Ein neuer Lastenausgleich würde das Signal senden: Egal wie fleißig und vorausschauend du bist – am Ende nimmt dir der Staat doch wieder einen Teil weg. Das zerstört langfristig jede Spar- und Investitionsbereitschaft.

4. Wirtschaftliche Selbstschädigung

In den 1950er Jahren hat der Lastenausgleich zwar funktioniert, aber er hat auch viele mittelständische Unternehmen an den Rand der Pleite gebracht. Heute wäre der Effekt noch verheerender: Kapitalflucht, Abwanderung von Unternehmern und Fachkräften, sinkende Immobilienpreise, weniger Investitionen. Länder wie Schweden oder Frankreich haben mit hohen Vermögenssteuern genau diese Erfahrung gemacht – und sie später wieder abgeschafft.

5. Es gibt gerechtere und effizientere Alternativen

Statt Vermögen zu konfiszieren, könnte der Staat endlich Ausgaben priorisieren:

  • Stopp der Milliardenhilfen ins Ausland bei gleichzeitiger Rekordinflation im Inland
  • Reduzierung der Zuwanderung in die Sozialsysteme
  • Bürokratieabbau statt neuer Subventionen
  • Steuerentlastung für Arbeit und Unternehmertum statt neuer Belastungen

Fazit: Ein neuer Lastenausgleich ist nichts anderes als die Fortsetzung der Umverteilungspolitik mit anderen Mitteln – diesmal gegen die Leistungsträger einer Gesellschaft, die ohnehin schon am Limit belastet sind. Wer heute noch Vermögen hat, hat es sich in den meisten Fällen redlich erarbeitet oder geerbt – und nicht auf Kosten anderer.

Deshalb: Das Gesetz was in diese Richtung gehört enteignet indirekt die Eigentümer – Wenn der Eigentümer seine Immobilie nicht absichert und die Zinsen nicht an den Staat zahlen kann wird die Immobilie versteigert und man wird aus seinem eigenen Haus geschmissen.

Wir beraten Sie gerne und helfen Ihre Immobilie gegen den Lastenausgleich zu schützen.

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