Sanierungs und Abwicklungsgesetz (SAG)

Das SAG – Sanierungs- und Abwicklungsgesetz –(Quelle:)

ist ein deutsches Gesetz zur Abwicklung und Sanierung von Banken und Finanzinstituten. 
Es wurde im Rahmen der europäischen Bankenunion 2015 eingeführt, um die Finanzstabilität zu sichern und vor allem eines zu regeln: 

Wer haftet, wenn eine Bank in Schieflage gerät? 
Und das hat sehr konkrete Folgen – auch für Bankkunden.

Das SAG setzt in Deutschland die EU-Bankenabwicklungsrichtlinie (BRRD) um. 
Es gibt der BaFin und der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) Instrumente an die Hand, um marode Banken zu sanieren oder geordnet abzuwickeln, ohne den Steuerzahler zu belasten.

Was passiert mit dem Geld der Kunden bei einer Bankenkrise?

Das SAG enthält das Prinzip des "Bail-in" – im Gegensatz zum früher üblichen "Bail-out" (Staat rettet Bank).

"Bail-in" bedeutet: Gläubiger der Bank haften mit – auch Kunden!

In folgender Reihenfolge kann die BaFin (bzw. der Abwicklungsmechanismus) Maßnahmen ergreifen:

Aktionäre verlieren ihr eingesetztes Kapital. 
Anleihegläubiger und Inhaber von Bankanleihen werden beteiligt. 
Großkunden mit Einlagen über 100.000 € können zur Haftung herangezogen werden. Kleinanleger mit Einlagen unter 100.000 € sind gesetzlich geschützt (Einlagensicherung).

Aber die Einlagensicherung von 100.000 € greift nur bei der INSOLVENZ der BANK, nicht bei einer Abwicklung nach SAG bei der die Bank ja noch nicht Insolvent ist

Nach SAG erfolgt keine automatische Auszahlung von Guthaben unter 100.000 EURO.

Beispielhafte Szenarien (SAG in der Praxis):

Eine Bank gerät in Schieflage. 
Die BaFin stellt fest, dass eine Abwicklung im öffentlichen Interesse liegt.

Sie ordnet z. B. an: Umwandlung von Bankguthaben in Aktien (Debt-Equity-Swap)
Kürzung von Guthaben über 100.000 € 
Moratorium: Vorübergehender Einfrierung von Auszahlungen 
Ziel: Sanierung der Bank ohne staatliche Hilfe

Wir unterstüzen Sie hier mit verschiedenen Lösungsansätzen.